Emissionen
Emissionsabhängige Flughafenentgelte
Zum 1. Januar 2008 haben die Flughäfen Frankfurt und München für eine dreijährige Testphase eine emissionsabhängige Komponente bei den Start- und Landeentgelten eingeführt. Das von der Initiative „Luftverkehr für Deutschland" in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entwickelte Pilotprojekt sieht vor, dass alle Airlines, die die Flughäfen Frankfurt und München anfliegen, vom 1. Januar 2008 an drei Euro je Kilogramm emittiertem Stickoxid zahlen.
Pilotprojekt seit 01. Januar 2008
Dieses Instrument gibt den Fluggesellschaften einen Anreiz, Flugzeuge mit möglichst geringen NOx-Emissionen einzusetzen und den Herstellern ein langfristiges Signal, technologische Innovationen voranzutreiben. Darüber hinaus wird die Umweltkomponente der Flughafenentgelte weiter gestärkt.
Technische Innovationen voranstreiben
Neben den lärmbezogenen werden jetzt auch schadstoffbezogene Emissionen berücksichtigt. Die emissionsabhängigen Entgelte ersetzen nicht die Lärmentgelte, sondern ergänzen sie. Das Thema Fluglärm bleibt aufgrund seiner umweltpolitischen Bedeutung im Vordergrund und wird bei der Berechnung der Entgelte stärker gewichtet als die Stickoxid-Emissionen. Die Flughäfen erhalten durch die emissionsabhängigen Flughafenentgelte keine zusätzlichen Einnahmen.
Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel
Die Luftverkehrswirtschaft sieht in einem Emissionshandel ein ergänzendes Instrument zur Emissionsreduzierung. Die von ihr entwickelte und von der ICAO anerkannte Vier-Säulen-Strategie beinhaltet ebenfalls dieses ökonomische Lenkungsinstrument.
Wettbewerbsneutral und global wirksam
Voraussetzung dafür ist jedoch ein wettbewerbsneutrales und global wirksames Emissionshandelssystem.
Das ab 2012 in Kraft tretende EU-Emissionshandelssystem für den Luftverkehr führt jedoch in seiner jetzigen Ausprägung zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen und letztlich zu einer Schwächung europäischer Fluglinien und Flughäfen.
Ziel muss eine globale Lösung unter der Federführung der ICAO sein.
Bei der nationalen Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie steht die deutsche Luftverkehrswirtschaft im Dialog mit Politik und zuständigen Behörden.
Reduzierung der CO2Emissionen um bis zu 12%
Staatliche Maßnahmen dürfen sich nicht auf den Emissionshandel beschränken. Mit der Optimierung der europäischen Flugsicherung durch die Umsetzung des Single European Sky kann eine Reduzierung der vom europäischen Luftverkehr verursachten CO2-Emissionen um bis zu 12% erreicht werden. Darüber hinaus sollte die Einführung und Fortschreibung von Emissionsstandards (CO2 und NOX) für neue Flugzeuge durch die ICAO angestrebt werden.
Im Koalitionsvertrag (Nov. 2009) der Bundesregierung heißt es zum Emissionshandel: „Bei der Einführung des Emissionshandels für den Luftverkehr wollen wir Wettbewerbsneutralität sicherstellen.“

