Security
Die Initiative begleitet aktuelle Gesetzgebungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene und stellt durch fundierte Sach- und Facharbeit den Entscheidungsträgern Argumentationshilfen zur Verfügung.
Erleichterungen bei Gepäckvorschriften
Im Rahmen der Gesetzgebung der neuen EU-Verordnung 300/2008 hat sich die Initiative unter anderem dafür eingesetzt, dass Reisegepäck nicht mehr automatisch ausgeladen werden muss, wenn der Fluggast den Flug nicht antritt. Die Ausladung unbegleiteten Gepäcks war nach den „Lockerbie-Attentaten" zwingend vorgeschrieben worden, als noch keine flächendeckenden Gepäckkontrollen stattfanden und deren Qualität nur unzureichend war.
Die Luftverkehrsbranche hat gemeinsam mit den deutschen Behörden eine Anpassung der EU-Vorschriften erreicht, um in Zukunft die kontrollierten Gepäckstücke ohne Sicherheitseinbußen auch dann befördern zu dürfen, wenn ein Passagier nicht erscheint. Teure und für Passagiere inakzeptable Verspätungen durch Gepäckausladungen könnten somit vermieden werden.
Flüssigkeitsbeschränkung erleichtern
Seit der Einführung der Flüssigkeitsbeschränkung im Handgepäck im Jahr 2006 hat sich die Initiative in enger Kooperation mit den Sicherheitsbehörden nachdrücklich für eine praktikable Umsetzung an deutschen Flughäfen eingesetzt.
Derzeit wird zwischen europäischer Kommission und europäischem Parlament ein Vorschlag erarbeitet, nach dem das Mitnahmeverbot von Flüssigkeiten baldmöglichst wieder aufgehoben werden soll. Die Anforderungen an die Geräte sind allerdings von der EU-Kommission so hoch angesetzt, dass derzeit keines diese Voraussetzungen erfüllt. Daher wird es eine flächendeckende Aufhebung des Flüssigkeitenverbots im Jahr 2010 nicht geben, vielmehr werden nur vereinzelte Testläufe gestartet werden. Vorgesehen ist weiter eine Erleichterung für Duty-Free-Artikel der Transferpassagiere ab 2011 und Erleichterungen für alle anderen Passagiere ab 2013.
Geräte müssen auf aktuellstem Stand der Technik sein
Die Initiative setzt sich für eine schnellstmögliche - jedoch in jedem Fall praktisch umsetzbare - Abschaffung des Flüssigkeitenverbots ein. Die Anforderungen an die Geräte müssen dabei maßvoll bleiben und den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen. Eine Forderung nach 100%-Lösungen würde hier nicht den praktischen Bedürfnissen gerecht. Veränderungen der Gesetzeslage dürfen keine finanziellen Belastungen oder Verzögerungen an den Kontrollstellen zur Folge haben.
Initiative Luftverkehr - Flüssigkeitsverbot
„ESPAS" (European Strategic Partnership for Aviation Security)
Basierend auf der Vorarbeit der Initiative „Luftverkehr für Deutschland" konnte die Plattform „ESPAS" (European Strategic Partnership on Aviation Security) auf EU-Ebene als „Luftsicherheits-Think Tank" mit den maßgeblichen Vertretern aus Politik und Wirtschaft geschaffen werden. Ziel von ESPAS ist, die künftige Entwicklung der EU-Luftsicherheitsmaßnahmen in ein durchdachtes europäisches Gesamtkonzept einzubetten.
ESPAS wurde von der EU-Kommission um Mitarbeit bei der Erstellung der Durchführungsverordnungen zur EU-Verordnung 300/2008 gebeten, welche ab 29. April 2010 die wesentlichen Regelungen der europäischen Luftsicherheit bestimmen wird.
Europäische Sicherheitsstrategie
Die meisten Verordnungen und Regelungen der Luftsicherheit sind indiziert durch besondere Ereignisse. Die Gesamtbeurteilung sowie die Kongruenz der einzelnen Maßnahmen zueinander werden meist nicht berücksichtigt. Eine ganzheitliche europäische Luftsicherheitsstrategie ist daher das Anliegen der Luftverkehrsbranche. Vor allem sollte der Grundsatz beachtet werden, dass die Intensität der geforderten Abwehrmaßnahmen im Luftverkehr sich nach den korrespondieren Risiken richten muss („Risk Assessment"). Für weniger risikoreiche Tätigkeiten sollten die geforderten Maßnahmen entsprechend geringer sein. Ziel muss die Steigerung der Effektivität von Abwehrmaßnahmen sein.
European Air Transport Industry Policy Paper on Civil Aviation Security
Anerkennung der Sicherheitsstandards
Umsteiger aller Non-EU-Länder müssen seit Mitte 2005 vor dem Weiterflug erneut kontrolliert werden – trotz der teilweise sehr hohen Sicherheitsstandards an den Herkunftsflughäfen. Notwendig ist daher die Anerkennung der Luftsicherheitssysteme sicherer Non-EU-Länder („One Stop Security“-Prinzip). Dies würde auch das Problem des Vermischungsverbotes an- und abfliegender Passagiere lösen und zeit- und kostenintensive Doppelkontrollen vermeiden.
Die deutsche Luftverkehrswirtschaft fordert in diesem Zusammenhang:
- die Bemühungen um Umsetzung des „One-Stop-Security“-Prinzips mit Nachdruck zu unterstützen
- den Abschluss des EU-US-Luftverkehrsabkommens zu fördern
- den Abschluss ähnlicher Abkommen zwischen EU und weiteren gleichgesinnten Staaten zu unterstützen
- Mandate zu Verkehrsrechtsverhandlungen an die EU nur zu erteilen, wenn in den Abkommen die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsstandards von Sicherheitssystemen verankert wird
- Vorschläge der Kommission im Regulatory Committee zur Gleichwertigkeitsanerkennung / Kontrollfreistellung einzelner Flughäfen und Staaten zu unterstützen
- Formelle Einbeziehung der Industrie in beratender Funktion in das Komitologieverfahren im Rahmen der europäischen Gesetzgebung
- Aufteilung der Sicherheitskosten zwischen Mitgliedsstaaten und Industrie/ Nutzern (Airlines, Airports, Passagiere)
- Finanzierung der über den EU-Standard hinausgehenden Sicherheitsmaßnahmen durch den entsprechenden Mitgliedsstaat
- Etablierung des Grundsatzes, dass vor Erlass von neuen Vorschriften das tatsächliche Bestehen von Risiken für den Luftverkehr sowie die Effektivität der Abwehrmaßnahmen bewertet werden müssen („Risk and Impact Assessment")
Kosten Luftsicherheit
Die Initiatoren engagieren sich für hohe Sicherheitsstandards zu wettbewerbsfähigen Kosten. Hierzu wurden bereits national Gespräche zwischen Behörden und Luftverkehrsunternehmen geführt mit dem Ziel, die Transparenz der Luftsicherheitsgebühren zu erhöhen. Zudem soll die Wiederholfrequenz bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern auf die europäische Vorgabe verlängert werden.

