EASA
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency, EASA) wurde durch die EG-Verordnung Nr. 1592/2002 ins Leben gerufen, die im September 2002 in Kraft trat. Durch die ursprüngliche Verordnung wurden der Agentur zwei Bereiche übertragen - die Bescheinigung der Lufttüchtigkeit und der Umweltverträglichkeit luftfahrttechnischer Erzeugnisse. Inzwischen wurden die Kompetenzen der Agentur auf Vorschriften für die Sicherheit von Flugplätzen, des Flugverkehrsmanagements (Air Traffic Management – ATM) sowie der Flugsicherungsdienste (Air Navigation Services – ANS) erweitert.
Kompetenzerweiterng der EASA
Die deutsche Luftverkehrswirtschaft begrüßt, dass die Zuständigkeit der EASA schrittweise ausgeweitet wird und dadurch die Chance besteht, Harmonisierung und Effizienz der Normsetzung zu steigern.
Doppelstrukturen vermeiden
Es muss aber darauf geachtet werden, dass sich die Aufgaben rein auf die Betriebsicherheit (Safety) im Luftverkehr beschränkt sowie die Durchführungsbestimmungen und Zulassungsspezifikationen nicht über die Anforderungen der einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO hinaus gehen. Der Aufbau dieser zusätzlichen Strukturen darf weder zu Doppelstrukturen, noch zu Mehrkosten führen.
Hier trägt die Initiative ebenfalls zu einem Austausch unter den betroffenen Unternehmen der Luftverkehrswirtschaft in Deutschland bei und formuliert Anforderungen, die die EU, beziehungsweise deren durchsetzende Agentur EASA, in die Lage versetzen soll, sich als schlanke, effektive, kostenbewusste, realitätsnahe und durchsetzungsstarke Aufsichtsinstanz zu beweisen.

