Bundespräsident Köhler unterzeichnet Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung
Wichtiger Schritt in Richtung eines Einheitlichen Europäischen LuftraumsDie Initiative „Luftverkehr für Deutschland" begrüßt die Unterzeichnung eines letzten von drei Gesetzen zur Neuregelung der Flugsicherung in Deutschland durch Bundespräsident Horst Köhler. Nachdem Bundespräsident Köhler erst der Änderung des Grundgesetzartikels 87 d und dem Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung zugestimmt hatte, gibt er nun den Weg frei für die Vollendung des Einheitlichen Europäischen Luftraums („Single European Sky"). Das dritte, sogenannte Begleitgesetz, konkretisiert die Entscheidung des Gesetzgebers, das Grundgesetz für den Bereich der Flugsicherung europarechtskonform zu gestalten. Es stellt so einen entscheidenden Schritt zur Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums dar. Verkehre können dadurch umweltgerechter, pünktlicher und vor allem effizienter durchgeführt werden.
Deutschland wird nun rechtssicher in die Lage versetzt, Flugsicherungsdienste grenzüberschreitend entlang der Verkehrsströme zu organisieren. Dazu arbeitet die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, ihre Nachbarorganisationen aus Frankreich, Benelux und der Schweiz gemeinsam mit den verantwortlichen Regierungsressorts an der Einrichtung eines sogenannten Funktionalen Luftraumblock Europe Central (FABEC) bis 2012. Dieser, wie auch die Bestrebungen der übrigen EU-Mitgliedstaaten, soll zu einem Luftraum führen, der unabhängig von Nationalstaatsgrenzen gemeinsam und unter einheitlichen Bedingungen unter Einbindung des militärischen Flugbetriebs gestaltbar wird.
Direktere Routenführung wird damit ermöglicht, Kosten werden reduziert. CO2-Emissionen können dadurch um bis zu 12 Prozent reduziert werden. Zudem erhöhen sich Effizienz, Kapazität und Planbarkeit der Flugsicherung, es werden Schnittstellen verringert und es kommt zu einer besseren Vergleichbarkeit der Flugsicherungsdienstleistungen anhand einheitlicher Kriterien. Geringere Kosten stehen damit höchstmöglicher Sicherheit und bestmöglicher Performance gegenüber – eine Win-Win-Situation für alle Luftverkehrsteilnehmer.
„Die Verabschiedung des Gesetzespakets, also Grundgesetzänderung, Begleitgesetz und BAFErrichtungsgesetz, ist ein Meilenstein in der Geschichte der Flugsicherung", sagte Dieter Kaden, Vorsitzender der Geschäftsführung der DFS. „Endlich sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und damit eine belastbare Grundlage für unsere Planungen geschaffen. So sind wir in der Lage, unsere Erfahrungen in einem der komplexesten Lufträume der Welt selbstbewusst für ein auch zukünftig sicheres Europa in der Luft mit den europäischen Partnern zu teilen."
